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Ihr Partner für kompetente Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Hamburg

Erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse Pflegegeld und haben einen Pflegegrad? Hier finden Sie alle Informationen zu den verpflichtenden Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI.

Ein Beratungseinsatz, auch Pflegeberatungseinsatz, Pflegenachweis oder Qualitätssicherungsbesuch genannt, ist ein regelmäßiger Beratungstermin für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den pflegenden Angehörigen Unterstützung und praktische Hilfestellungen zu bieten.
 

Wer muss den Beratungseinsatz in Anspruch nehmen?

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und mindestens Pflegegrad 2 haben, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen:

  • Pflegegrad 2 und 3: halbjährlich
  • Pflegegrad 4 und 5: vierteljährlich

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und solche, die ausschließlich Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, sind von dieser Pflicht ausgenommen, können den Beratungseinsatz jedoch freiwillig in Anspruch nehmen​.

Ziele und Vorteile der Beratungseinsätze:

  • Qualitätssicherung der Pflege: Durch die regelmäßigen Besuche soll die Qualität der häuslichen Pflege sichergestellt werden. Pflegefachkräfte geben Tipps zur Verbesserung der Pflege und unterstützen die Angehörigen bei ihrer anspruchsvollen Aufgabe​.
  • Unterstützung der pflegenden Angehörigen: Die Beratungen bieten praktische Hilfestellungen und fachliche Unterstützung, um den Pflegealltag zu erleichtern und Probleme zu lösen​.
  • Erkennen von Pflegebedarfen: Die Pflegefachkräfte erkennen eventuell neue oder veränderte Pflegebedarfe und geben Empfehlungen zur Anpassung der Pflegesituation​.

Ablauf eines Beratungseinsatzes:

  • Terminvereinbarung: Der erste Beratungseinsatz muss immer persönlich in der häuslichen Umgebung erfolgen. Folgebesuche können auch per Videotelefonie stattfinden.
  • Beratungsgespräch: Eine qualifizierte Pflegefachkraft bespricht mit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen die aktuelle Pflegesituation und gibt praktische Tipps zur Verbesserung der Pflege.
  • Protokollierung: Nach dem Besuch wird ein Protokoll erstellt, das als Nachweis bei der Pflegekasse eingereicht wird​

Was passiert bei Versäumnissen?

Der Nachweis des Beratungseinsatzes muss der Pflegekasse fristgerecht erbracht werden. Bei Versäumnissen kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall ganz entzogen werden. Es ist daher wichtig, die Termine für die Beratungseinsätze im Blick zu behalten und einzuhalten​.

Wer führt den Beratungseinsatz durch?

Der Beratungseinsatz kann von zugelassenen Pflegediensten, neutralen Beratungsstellen oder von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Diese müssen über die erforderliche pflegefachliche Kompetenz verfügen​.

Kosten:

Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte​.

Tipps für die Beratung:

  • Vorbereitung: Bereiten Sie sich auf den Termin vor, indem Sie Fragen und Themen notieren, die Sie besprechen möchten.
  • Teilnahme aller Beteiligten: Es ist hilfreich, wenn alle Personen, die an der Pflege beteiligt sind, am Beratungsgespräch teilnehmen.
  • Regelmäßige Nachweise: Vereinbaren Sie nach Möglichkeit gleich Folgetermine, um die Fristen einzuhalten und die Qualität der Pflege kontinuierlich zu verbessern​

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