Erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse Pflegegeld und haben einen Pflegegrad? Hier finden Sie alle Informationen zu den verpflichtenden Beratungseinsätzen nach § 37.3 SGB XI.
Ein Beratungseinsatz, auch Pflegeberatungseinsatz, Pflegenachweis oder Qualitätssicherungsbesuch genannt, ist ein regelmäßiger Beratungstermin für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Ziel dieser Beratung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den pflegenden Angehörigen Unterstützung und praktische Hilfestellungen zu bieten.
Wer muss den Beratungseinsatz in Anspruch nehmen?
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und mindestens Pflegegrad 2 haben, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen:
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und solche, die ausschließlich Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, sind von dieser Pflicht ausgenommen, können den Beratungseinsatz jedoch freiwillig in Anspruch nehmen.
Ziele und Vorteile der Beratungseinsätze:
Ablauf eines Beratungseinsatzes:
Was passiert bei Versäumnissen?
Der Nachweis des Beratungseinsatzes muss der Pflegekasse fristgerecht erbracht werden. Bei Versäumnissen kann das Pflegegeld gekürzt oder im Wiederholungsfall ganz entzogen werden. Es ist daher wichtig, die Termine für die Beratungseinsätze im Blick zu behalten und einzuhalten.
Wer führt den Beratungseinsatz durch?
Der Beratungseinsatz kann von zugelassenen Pflegediensten, neutralen Beratungsstellen oder von der Pflegekasse beauftragten Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Diese müssen über die erforderliche pflegefachliche Kompetenz verfügen.
Kosten:
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch privat Versicherte.
Tipps für die Beratung:
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